Corporate Governance

Verantwortungs­volle Unter­neh­mens­führung als zentraler Pfeiler des Geschäfts­erfolgs

Die CSS verfügt über ein solides Wertefundament. Es prägt das Unternehmensdenken, steht im Zentrum ihres Handelns und ermöglicht so den langfristigen Unternehmenserfolg.

Die Führungs­struktur der CSS Gruppe

Die Konzernleitung führt die CSS Gruppe auf opera­tiver Stufe. Für die strategische Führung ist der Verwal­tungs­rat verantwortlich. Allein­aktionär der CSS Holding AG ist der CSS Verein, dessen oberstes Organ die Delegierten­versammlung ist.
Organigramm der CSS Gruppe
per 31.12.2024

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat übt die oberste Leitung, die Aufsicht und die Kontrolle über die Geschäfts­führung von Holding und Tochter­­gesell­schaften der CSS Gruppe aus und entscheidet über die Unter­nehmens­strategie. Er setzt sich aus dem Präsi­denten, dem Vize­­präsidenten und fünf weiteren Mit­gliedern zusammen. Gewählt wird er für eine Amts­dauer von vier Jahren. Das Organisations­reglement sieht vor, dass ein Mitglied des Verwal­tungs­rats mit der ordentlichen General­versammlung desjenigen Jahres, in welchem es das 70. Alters­jahr erreicht, sein Amt zur Verfügung stellt.

Die Mitglieder des Verwaltungs­rats üben das Mandat unter Berück­sichtigung der geltenden Regelungen zu Interessen­konflikten aus. Der Verwaltungs­rat unter­zieht sich einer regelmässigen Einschätzung seiner eigenen Leistung und sorgt für die Weiter­bildung seiner Mitglieder.

Das Gremium hat sich im Jahr 2024 zu zwölf Sitzungen (davon zwei virtuellen und zwei hybriden) getroffen.

Der Verwaltungs­rat wird von drei Aus­schüssen und einem Beirat unter­stützt. Die Ausschüsse legen dem Verwaltungs­rat jeweils einen Jahres­bericht vor. Je nach Thema nehmen Mitglieder der Konzern­leitung und weitere interne oder externe Fach­personen an den Sitzungen beratend teil. Die Gesamt­verant­wortung und -leitung bleibt unabhängig von den an die Ausschüsse über­tragenen Aufgaben beim Verwaltungsrat.

Prüfungs- und Risikoausschuss

Der Prüfungs- und Risiko­ausschuss unter dem Vorsitz von Patrick Raaflaub hat primär die Funktion, den Verwaltungs­rat bei seiner finanziellen Führungs­aufgabe und im Bereich Risiko­management zu unterstützen. Er überprüft die Revisions­funktionen, beurteilt das interne Kontroll­system (IKS), das Risiko­management sowie die übrigen Funktionen der zweiten Verteidigungs­linie und analysiert und vertieft die finanzielle und die nichtfinanzielle Berichterstattung.

Der Ausschuss hat sich im Berichtsjahr zu sechs Sitzungen (davon drei hybriden) getroffen. Die weiteren Mitglieder sind Erich Ettlin und Barbara Senn.

Nominierungs- und Entschädigungs­ausschuss

Primäre Aufgabe des Nominierungs- und Entschädigungs­aus­schusses unter dem Vorsitz von Bernard Rüeger ist es, den Verwaltungs­rat im Bereich der Nachfolgeplanung sowie der Ernennung und Entschädigung von Mitgliedern der strategischen und der operativen Führungs­ebene zu unterstützen. Er bereitet die vom Verwaltungs­rat oder von der General­versammlung vorzunehmenden Wahl­geschäfte vor und achtet darauf, dass die CSS markt- und leistungs­gerechte Gehälter und Ent­schä­di­gun­gen anbietet.

Der Ausschuss hat sich im Berichts­jahr zu vier Sitzungen (davon zwei virtuellen) getroffen. Die weiteren Mitglieder sind Markus Bapst und Abir Oreibi Colucci.

Anlage- und Beteiligungs­ausschuss

Der Anlage- und Beteiligungs­ausschuss bereitet die vom Verwaltungsrat gemäss Anlage­reglement zu genehmigenden Anlage­geschäfte vor. Er steht unter dem Vorsitz von Erich Ettlin. Auf Anregung des Verwal­tungs­rats­präsidenten wurde im Rahmen der jährlichen Aktualitäts­prüfung der Regularien der Anlage­ausschuss per Februar 2024 umbenannt.

Der Anlage- und Beteiligungs­ausschuss hat sich im Berichts­jahr zu sechs Sitzungen (davon vier virtuellen) getroffen. Die weiteren Mitglieder sind Bernard Rüeger und Markus Bapst.

Innovations- und Transformationsbeirat

Der Innovations- und Transformations­beirat unter dem Vorsitz von Abir Oreibi Colucci berät und begleitet die CSS in Fragen der Innovation, der digitalen und kulturellen Trans­formation und fungiert in diesen Bereichen als wichtiger Impulsgeber.

Der Beirat hat sich im Berichtsjahr zu fünf Sitzungen (davon einer virtuellen und einer hybriden) getroffen. Die weiteren Mitglieder im Beirat sind Markus Bapst und Andrea Berlinger Schwyter.

Konzernleitung

Die operative Führung der CSS Gruppe obliegt der Konzernleitung. Sie setzt die vom Verwaltungsrat beschlossene Strategie um und sorgt für die enge Zusammenarbeit der einzelnen Konzernbereiche und Gruppenfunktionen. Die Gesamtleitung liegt bei der Vorsitzenden der Konzernleitung. Sie vertritt die CSS im Sinne der vom Verwaltungsrat beschlossenen strategischen Ausrichtung nach innen und aussen.

Kein Mitglied der Konzernleitung gehört gleichzeitig dem Verwaltungsrat der CSS Holding AG, der CSS Kranken-Versicherung AG, der CSS Versicherung AG oder der SwissHealth Ventures AG an. Die Vorsitzende der Konzernleitung, die Mitglieder der Konzernleitung sowie die Mitglieder der erweiterten Konzernleitung informieren den Verwaltungsrat unverzüglich und vollständig über mögliche Interessenkonflikte.

Im Berichtsjahr gab es einen Wechsel in der Konzernleitung. Seit dem 1. April 2024 ist Pierangelo Campopiano neuer Leiter des Konzern­bereichs Kunde & Markt. Er folgt auf Patrick Deucher, welcher den Kon­zernbereich bis Ende Februar 2024 geleitet hat. Marco Ippolito über­nahm die Leitung des Bereichs interimistisch.

Die Gesamtorganisation auf einen Blick
per 31.12.2024

Der Verwaltungs­rat der CSS Gruppe

Bernard Rüeger
  • 1958, Betriebsökonom, Hergiswil
  • Präsident
  • Vorsitzender Nominierungs- und Entschädigungs­ausschuss
  • Mitglied Anlage- und Beteiligungsausschuss
  • im Amt seit 2023
Erich Ettlin
  • 1962, Betriebsökonom FH, Kerns
  • eidg. dipl. Steuerexperte, eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer BDO AG, Ständerat
  • Vizepräsident
  • Vorsitzender Anlage- und Beteiligungsausschuss
  • Mitglied Prüfungs- und Risikoausschuss
  • im Amt seit 2017
Abir Oreibi Colucci
  • 1969, BA Politikwissenschaften, Genf
  • CEO Lift Events Sàrl
  • Vorsitzende Innovations- und Transformationsbeirat
  • Mitglied Nominierungs- und Entschädigungsausschuss
  • im Amt seit 2019
Markus Bapst
  • 1961, dipl. Biologe/NDS ETH, Düdingen
  • Senior Projektleiter, Berater Direktion Triform EA SA
  • Mitglied Nominierungs- und Entschädigungsausschuss
  • Mitglied Innovations- und Transformationsbeirat
  • Mitglied Anlage- und Beteiligungsausschuss
  • im Amt seit 2019
Patrick Raaflaub
  • 1965, Dr. rer. publ., Zürich
  • Chief Risk Officer Swiss Re Group
  • Vorsitzender Prüfungs- und Risikoausschuss
  • im Amt seit 2019
Andrea Berlinger Schwyter
  • 1968, Tufertschwil
  • Eigentümerin und VR-Präsidentin Berlinger Special AG
  • Mitglied Innovations- und Transformationsbeirat
  • im Amt seit 2023
Barbara Senn
  • 1967, lic. iur., Rechtsanwältin LL.M., Winterthur
  • Mitglied Prüfungs- und Risikoausschuss
  • im Amt seit 2023

CSS Verein und Delegierten­versammlung

Alleinaktionär der CSS Holding AG ist der CSS Verein mit seinen 511 985 Mitgliedern. Oberstes Organ des CSS Vereins ist die Delegierten­versammlung, die sich aus den vierzig Delegierten der Mitglieder des CSS Vereins zusammensetzt. Jeder Kanton und Halbkanton hat Anspruch auf mindestens eine Delegierte oder einen Delegierten. Die verbleibende Zahl der Delegierten wird auf die Kantone und die Halbkantone im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl verteilt. Die Vereins­mitglieder wählen aus ihren eigenen Reihen die Delegierten, welche ihre Interessen vertreten und die Aktionärs­rechte an der General­versammlung der CSS Holding AG wahrnehmen.

Die Delegierten werden durch Urabstimmung oder in stiller Wahl jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der CSS Verein fördert den Sozial- und Privat­versicherungs­bereich, indem er sich über die CSS Holding AG an entsprechenden Gesellschaften beteiligt.

Zu den Befugnissen der Delegierten­versammlung gehört unter anderem die Wahl der Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand des CSS Vereins ist personell identisch mit dem Verwaltungs­rat der CSS Holding AG. Die Delegierten­versammlung ist das Willens­bildungs­organ des CSS Vereins in dessen Eigenschaft als Allein­aktionär der CSS Holding AG und berät und entscheidet über die an der General­versammlung der CSS Holding AG zu fassenden Beschlüsse. Zu diesen Beschlüssen zählen ins­besondere die Wahl der Revisions­stelle sowie die Genehmigung der Jahres­rechnung.

Delegierte
per 31.12.2024 (Kanton/Name)

Prinzipien der Unternehmens­führung

Die CSS bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und wertorientierten Unternehmens­führung.

Das Corporate-Governance-System der CSS umfasst die Regeln und Grundsätze zu Verhalten und Transparenz, mit denen ein Unternehmen geleitet und kontrolliert wird. Grundlage bilden die Leitlinien und Empfehlungen aus dem «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft economiesuisse, denen die CSS wesentliche Leitideen entnimmt. Die Unternehmensführung der CSS Gruppe richtet sich des Weiteren nach den Grundsätzen ihrer Unternehmensphilosophie, welche die Delegiertenversammlung (ehemals Mitgliederrat) 2017 verabschiedet hat. Die Werte der Solidarität und Subsidiarität sowie der freiheitlichen Staatsordnung zum Wohle der Versicherten stehen im Zentrum des Handelns der CSS.

«Code of Conduct» und Hinweisgeber­system

Für die Mitarbeitenden und den Verwaltungsrat der CSS Gruppe gilt ein «Code of Conduct» (Verhaltenskodex). Die Mitarbeitenden werden regelmässig zur Einhaltung der im «Code of Conduct» formulierten Verhaltensregeln geschult. Zudem unterhält die CSS seit 2012 ein Hinweisgebersystem für Compliance-Verstösse. Über die Website correctness.ch können Mitarbeitende und andere Stakeholder Verstösse gegen die Verhaltensregeln des «Code of Conduct» melden.

Struktur der CSS Gruppe

Die CSS Gruppe besteht aus der CSS Holding AG und zwei Gesell­schaften, die das Versicherungs­geschäft betreiben, sowie einer Gesellschaft, die im Corporate Venturing tätig ist. Keine der Gesell­schaften ist börsen­kotiert.

Die CSS Kranken-Versicherung AG betreibt die obligatorische Kranken­pflegeversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Sie ist der Aufsicht durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstellt. Die CSS Versicherung AG führt das Geschäft mit Kranken­zusatz­versiche­rungen und anderen Versicherungs­produkten nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG). Sie ist der Aufsicht der Eidgenös­sischen Finanz­markt­aufsicht (FINMA) unterstellt.

Die SwissHealth Ventures AG ist eine Tochter­gesellschaft der CSS Holding AG. Sie investiert in Start-ups, deren Geschäft das Potenzial hat, zu einem qualitativ hochwertigen und kosten­effizienten Gesundheits­system beizutragen. Nebst den bestehenden Beteiligungen an der Pregnolia AG, Flow Neuroscience Inc., HRTBT Medical Solutions GmbH (Heartbeat Medical), Entyre GmbH, Marta GmbH, Kranus Health GmbH und Advanced Diagnostics GmbH (Das Lab) wurde 2024 neu in die deepc GmbH, Aepsy AG, Lyfegen HealthTech AG sowie in den Venture-Capital-Fonds heal.capital II GmbH & Co. KG investiert.

Kontrolle und Reporting

Die Zusammenarbeit von Verwaltungsrat und Konzern­leitung ist im Organisations­reglement festgehalten. Der Verwaltungs­rat wird an jeder Verwaltungs­ratssitzung von der Konzern­leitung über den laufenden Geschäfts­gang und wichtige Geschäfts­vorfälle orientiert. Wichtiges Führungs- und Kon­troll­instrument ist das Management Information System (MIS), ein halb­jährliches Reporting der Konzernleitung. Zudem wird die Konzern­leitung monatlich über die aktuellen Finanz­kennzahlen, den Geschäfts­gang sowie die weiteren wichtigsten Kennzahlen aus allen Geschäfts­bereichen ins Bild gesetzt. Diese Informationen gehen monatlich auch an den Verwaltungsrat.

Entschädigungen der leitenden Organe

Alle Mitarbeitenden der CSS Gruppe sind bei der CSS Kranken-Versicherung AG angestellt. Diese erbringt Dienstleistungen für alle Gesellschaften der CSS Gruppe.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung der CSS Gruppe erhalten eine Gesamtentschädigung für alle Tätigkeiten, die sie für die einzelnen Gesellschaften verrichten, das heisst sowohl für ihre Tätigkeiten für den Versicherungsträger nach KVG (CSS Kranken-Versicherung AG) als auch für ihre Tätigkeiten für den Versicherungs­träger nach VVG (CSS Versicherung AG) und für die übrigen Gesell­schaften der CSS Gruppe.
Die Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden vom Verwaltungsrat festgelegt.

Für das Jahr 2024 wurden an die Mitglieder des Verwaltungsrats Entschädigungen von insgesamt 907 165 Franken ausbezahlt (Honorare für Grundaufwand, Sitzungen und Spesen sowie Vorsorgebeiträge des Arbeitgebers). Nicht alle Mitglieder des Verwaltungsrats sind in der Personalvorsorge der CSS versichert. Die Entschädigungen bleiben im Vergleich zu 2023 nahezu unverändert. Die Entschädigung des Verwaltungsratspräsidenten setzt sich aus einem Honorar von 240 000 Franken sowie Spesen von 12 000 Franken zusammen.

Die Gesamtentschädigung der Konzernleitung setzt sich zusammen aus einem fixen Jahreslohn, einem variablen Lohn­bestandteil, Vorsorge­beiträgen des Arbeitgebers sowie Spesen. Der variable Teil ist abhängig von der Ziel­erreichung (Unternehmenserfolg, individuelle Ziel­erreichung). Die Mitglieder der Konzernleitung liefern Vergütungen, die sie im Zusammenhang mit Mandaten im Auftrag der CSS erhalten (zum Beispiel für ihre Tätigkeit in Branchenverbänden), der CSS ab.

Die Entschädigung an die Konzernleitung besteht für das Jahr 2024 aus Barentschädigungen (fixer Jahreslohn und variabler Lohnbestandteil) von 2 445 593 Franken, Vorsorgebeiträgen von 548 650 Franken sowie Spesen von 51 471 Franken. Die höchste Entschädigung erhielt die Vorsitzende der Konzernleitung mit einer Barentschädigung von 661 145 Franken, Vorsorgebeiträgen von 177 662 Franken sowie Spesen von 12 871 Franken.

Der Grund für die Differenz der Entschädigung an die Konzernleitung gegenüber dem Vorjahr liegt insbesondere bei einem Wechsel in der Konzernleitung.

Umfassender Unternehmensschutz

Die CSS bekennt sich zum Modell der drei Verteidigungs­linien, das eine systematische Herangehensweise an Unternehmensrisiken festlegt und somit ein hoch funktionsfähiges Kontroll- und Überwachungssystem im Unternehmen bildet. Die operativen Einheiten stellen die erste Verteidigungs­linie dar. Die zweite Verteidigungslinie setzt sich aus risiko- und Compliance-orientierten Kontrollfunktionen zusammen, und die dritte umfasst die interne Revision, mit der die Effektivität und Effizienz der Kontroll­massnahmen und des Risiko­management­prozesses sowie die Zusammen­arbeit der Verteidi­gungs­linien beurteilt werden. Sie berichtet als unabhängige Instanz direkt dem Verwaltungsrat. Die Konzernleitung als Gremium steht ausserhalb der drei Verteidigungs­linien. Das Modell basiert auf einem ganz­heitlichen Governance-, Risiko- und Compliance-Management (GRC-Ansatz) sowie einem dreistufigen Schutzsystem, bestehend aus Überprüfung der Risiken, Kontrollen und Massnahmen.

Integrales Risiko­management

Die CSS verfügt über einen systematischen, gruppenweiten und integralen Risiko­management­prozess. Gestützt darauf wird die Risiko­landschaft der CSS mindestens jährlich ermittelt, etwa in den Bereichen der finanziellen, versicherungs­technischen, operationellen, strategischen und Emerging-Risiken. Ergänzend dazu wird bei Anzeichen einer wesentlichen beziehungsweise materiellen Veränderung der Bedrohungs­lage die Risiko­situation einer Ad-hoc-Beurteilung unter­zogen. Zudem werden adäquate Massnahmen erarbeitet und den zuständigen Gremien unterbreitet (Risiko­komitee, Komitee der Kontroll­funktionen, Konzern­leitung, Prüfungs- und Risiko­ausschuss und Verwaltungsrat). Im Rahmen des regulären Risiko­management­prozesses wurden 2024 erneut alle wesentlichen Gefährdungen besprochen, die Unternehmens- und Transversal­risiken identifiziert, evaluiert, gesteuert und überwacht. Die Konzern­leitung wurde fortlaufend informiert, miteinbezogen und damit in die Verant­wortung genommen. Zuhanden der Konzernleitung, des Prüfungs- und Risiko­ausschusses und des Verwaltungs­­rats wurden periodisch umfassende Risiko­berichte erstellt und verabschiedet. Die periodisch stattfindende Berichter­stattung zur Risiko­situation bildet die Grundlage zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Interne und externe Revision

Die interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat bei der Oberaufsicht und der Kontrolle der Konzern­leitung. Sie hilft mit, Geschäfts­risiken frühzeitig zu erkennen, überprüft die internen Kontrollen sowie die Führungs- und Überwachungsprozesse und gibt Empfehlungen ab, um diese zu verbessern. Wesentliche Empfehlungen werden im Prüfungs- und Risiko­ausschuss behandelt. Die Leiterin der internen Revision ist direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrats unterstellt. Mit dem durch den Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement der internen Revision ist die Grundlage für die Organisation, die Aufgaben, die Verantwort­lichkeiten und die Weiter­entwicklung sichergestellt.

Die interne Revision der CSS erfüllt die interna­tionalen Standards für die berufliche Praxis des Institute of Internal Auditors (IIA). Dies wird alle fünf Jahre durch eine externe Qualitätssicherung bestätigt (letzte Bestätigung: 2023).

Die externe Revision prüft die Jahresrechnungen, die Konzernrechnung sowie das interne finanzielle Kontroll­system (IKS) zuhanden der General­versammlung nach den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen. Revisions­gesellschaft ist seit 2023 die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich. Leitender Revisor ist Martin Schwörer. Die Revisionsgesellschaft forderte 2024 ein Honorar für Prüfungs- und weitere Dienstleistungen von 561 217 Franken. Für das Geschäftsjahr 2025 hat die General­versammlung die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, erneut als Revisions­stelle gewählt.

Swiss Solvency Test (SST) und KVG-Solvenztest

Der Swiss Solvency Test und der KVG-Solvenztest überprüfen, ob mit dem verfügbaren Kapital eines Versicherungs­­unternehmens die finanziellen Folgen von Versicherungs-, Markt- und Kredit­risiken mit genügender Sicherheit getragen werden können. Die Aufsichts­behörden schreiben eine Mindest­quote von 100 Prozent vor. Für den SST 2024 gab es nur kleine technische Veränderungen. Der Mindest­betrag (MVM) wird neu direkt vom Zielkapital abgezogen und muss damit nicht mehr separat berück­sichtigt werden.

Zudem wurden auf den SST 2024 hin die von der FINMA vorgegebenen Sterbe­wahrschein­lichkeiten für die Projektion der Langzeit­­verpflich­tungen aktualisiert. Die Solvenz­tests sind für die CSS und ihre Ver­siche­rungs­gesellschaften wichtige Instrumente zur Steuerung der Kapital­­ausstattung.

Berichte

Editorial

CEO und VRP blicken zurück

Meilensteine

2024 im Rückblick

Kundinnen und Kunden

Die CSS hält stets die passende Lösung bereit

Geschäftsjahr 2024

CSS feiert ihr 125-jähriges Bestehen in forderndem Umfeld

Mitarbeitende

Die CSS fördert die Talente und Kompetenzen von heute und morgen

Gesellschaft und Engagement

Engagiert für die nachhaltige Entwicklung des Gesund­heits­wesens

Blicke in die Zukunft

Enola & Laura

«Egal, was kommt: Wir packen das»

Thomas

«Heute geht’s mit ein paar wenigen Mausklicks»

Anne

Der Beginn einer zukunftsträchtigen Zusammenarbeit

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«CSS Coin» als Anstoss für ein gesünderes Leben

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Fakten bringen Licht ins Dunkel